§ 1
Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:
- 1. 19501 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10000 Rechnungseinheiten im Rahmen der sechsten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDBKEVI).
- 2. 22832 zusätzliche Kapitalanteile von je 10000 Euro im Rahmen der zweiten allgemeinen Kapi-talerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRDKE2).
- 3. 3081 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100000 USDollar mit dem Gewicht und Fein-gehalt vom 1.Juli 1944 im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRDKE2010A).
- 4. 467 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100000 USDollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1.Juli 1944 im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRDKE2010S).
- 5. 9318 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10000 USDollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1.Jänner 1959 im Rahmen der neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDBKE9).
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