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Artikel 5 Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2011

Artikel 5

Dieses Protokoll tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag des Erhalts der letzten Mitteilung durch die beiden Seiten über die Durchführung der innerstaatlichen Verfahren, die für sein Inkrafttreten notwendig sind, folgt.

Geschehen zu Wien am 16. Dezember 2010 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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