6. Abschnitt
Schlussbestimmungen Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
§ 28
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate samt Anhängen ist in Band 4 der Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
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