Lagerung und Lieferung
§ 25
In schriftlichen Verfahrensbeschreibungen sind die Arbeitsgänge festzulegen, die die Qualität der Arzneimittel beeinflussen können, insbesondere über
- 1. Annahme und Kontrolle der Lieferungen der Arzneimittel und des Verpackungsmaterials,
- 2. Lagerung im Rahmen des Neuverblisterungsprozesses,
- 3. Aufzeichnungen der Lagerungsbedingungen (einschließlich Temperaturmessungen und – sofern hinsichtlich Produktqualität relevant – Luftfeuchtigkeitsmessungen),
- 4. Dokumentation der Neuverblisterungsaufträge,
- 5. Zurücksendung von Blisterchargen,
- 6. Rückrufpläne, und
- 7. Transportbedingungen.
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