Feste Bezüge
§ 6
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Feste Bezüge
§ 6
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.
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