Feste Bezüge
§ 6
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.
Feste Bezüge
§ 6
Unter festen Bezügen eines Mitgliedes werden das Gehalt (Gage) und das vereinbarte Spielgeld (§ 8) verstanden.