Bühnenarbeitsvertrag auf Probe
§ 5
Die Vereinbarung einer Probezeit, während der ein Teil oder beide Teile vom Vertrag zurücktreten können, ist unwirksam.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Bühnenarbeitsvertrag auf Probe
§ 5
Die Vereinbarung einer Probezeit, während der ein Teil oder beide Teile vom Vertrag zurücktreten können, ist unwirksam.
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