§ 0
Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Kurztitel
Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Langtitel
Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Präambel/Promulgationsklausel
Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß § 31 Abs. 3 Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.
Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:
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