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§ 1 Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2010

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Schutzimpfung und Untersuchung von Füchsen in freier Wildbahn zum Zweck der Bekämpfung und Hintanhaltung der Weiterverbreitung der Tollwut bei Wildtieren.

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