Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die Höhe und die Erstattung der Kosten für die Probenahme und Untersuchung von Dieselkraftstoffproben und Ottokraftstoffproben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die Höhe und die Erstattung der Kosten für die Probenahme und Untersuchung von Dieselkraftstoffproben und Ottokraftstoffproben.
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