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§ 2 Gerichtskommissionstarifgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2010

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(2) Sie ist auf Amtshandlungen der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 beendet werden.

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