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Artikel 1 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2010

Artikel 1

Ziel

Ziel dieses Protokolls ist es, ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt, einschließlich der Gesundheit, zu gewährleisten, indem

  1. a) sichergestellt wird, dass umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Erwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen umfassend berücksichtigt werden;
  2. b) dazu beigetragen wird, dass umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Belange bei der Vorbereitung von Politiken und Rechtsvorschriften erwogen werden;
  3. c) klare, transparente und effektive Verfahren für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden;
  4. d) die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der strategischen Umweltprüfung gewährleistet wird und
  5. e) dadurch umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Belange in Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2024

Gesetzesnummer

20006814

Dokumentnummer

NOR40119095

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