Artikel 38
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Vertrags
1. Dieser Vertrag tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Vertragswerke des nächsten Kongresses.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer diesen Vertrag in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros hinterlegt wird. Eine Abschrift davon wird jeder Vertragspartei vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übermittelt.
Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Gesetzesnummer
20006773
Dokumentnummer
NOR40117672
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