Artikel 29
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 29
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)