Mindeststundenausmaß der Vorbereitungslehrgänge
§ 5
Die Vorbereitungslehrgänge haben für die einzelnen Teilprüfungen folgendes Mindeststundenmaß aufzuweisen:
1. Deutsch | 160 Stunden |
2. Lebende Fremdsprache | 160 Stunden |
3. Mathematik | 160 Stunden |
4. Fachbereich | 120 Stunden |
Die Fernunterrichtsphase pro Lehrgang darf in den allgemein bildenden Fächern nicht mehr als 30 vH, im Fachbereich nicht mehr als 50 vH des tatsächlichen Stundenausmaßes betragen.
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