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§ 2 Auflösung der gesonderten Abteilungen des Hauptbuchs in den Katastralgemeinden Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.12.2009

§ 2

In der Katastralgemeinde Wiener Neustadt sind die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Stadt um die Grundzahl 20 000 zu erhöhen. Die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Vorstadt bleiben gleich.

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