Erhebungsmerkmale
§ 5.
Über die statistischen Einheiten gemäß § 4 sind die folgenden Merkmale zu erheben:
- 1. Identifikator des Unternehmens und der rechtlichen Einheit,
- 2. Firmenname,
- 3. Standort,
- 4. Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008,
- 5. Umsatz,
- 6. Rechtsform,
- 7. Anzahl der Beschäftigten,
- 8. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger,
- 9. Geschlecht der selbständigen Erwerbsperson bei Einzelunternehmen,
- 10. Gründungsjahr,
- 11. Schließungsjahr,
- 12. Registrierung der rechtlichen Einheit und
- 13. Insolvenz der rechtlichen Einheit.
Schlagworte
Lohnempfänger
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021
Gesetzesnummer
20006423
Dokumentnummer
NOR40232175
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