Anhang III
Ausnahmen für therapeutische Behandlungen
Lfd. | Stoffe (Spalte 1) | Tiere (Spalte 2) | Anwendungsgebiete (Spalte 3) | Bedingungen (Spalte 4) |
1 | Testosteron und Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle durch Hydrolyse leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden | Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2 | Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren; Abbruch einer uner-wünschten Trächtigkeit | nur als Injektion oder zur Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke in Form von Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt |
2 | Allyltrenbolon (Altrenogest) | Equiden | Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren | nur orale Anwendung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht |
3 | Beta-Agonisten | Equiden | Behandlung von Atemstörungen, Hufrollenerkrankungen und Hufrehe | Verabreichung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht |
4 | Beta-Agonisten | Equiden | Induktion der Tokolyse | Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abfohlens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt |
5 | Beta-Agonisten | Rinder ausgenommen Rinder gemäß § 1 Z 2 | Induktion der Tokolyse | Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abkalbens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt |
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2017
Gesetzesnummer
20006391
Dokumentnummer
NOR40199519
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