Personalvertretung
§ 10.
Die Personalvertretungsagenden für das Bundesamt werden von der zentralen Personalvertretung des Bundesministeriums für Inneres wahrgenommen.
Personalvertretung
§ 10.
Die Personalvertretungsagenden für das Bundesamt werden von der zentralen Personalvertretung des Bundesministeriums für Inneres wahrgenommen.