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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
Kurztitel
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2009
Index
59/04 EU - EWR
Langtitel
Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Sonstige Textteile
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
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*1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 151/1999.
Ratifikationstext
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 am 1. Februar 2009 in Kraft getreten.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 272 vom 14.10.2008 S. 6, veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018
Gesetzesnummer
20006367
Dokumentnummer
NOR40108118
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