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Artikel 13 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2009

ARTIKEL 13

Artikel 13

Streitbeilegung

Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien beigelegt.

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