§ 0
Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Kurztitel
Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
13.03.2009
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
StF: BGBl. II Nr. 64/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.
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