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§ 2 Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates

§ 2

Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.

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