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§ 3 Kraftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.2020

Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:

Pos.

Grundmodul Kraftfahrzeugtechnik

 

1.

Der Lehrbetrieb

 

1.1

Kenntnis des Leistungsangebots des Lehrbetriebs und seiner Partner

 

1.2

Kenntnis der Abläufe im Lehrbetrieb und der Organisation des Lehrbetriebs

 

1.3

Grundkenntnisse über den rechtlichen Rahmens der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften

 

1.4

Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung

 

1.5

Kenntnis und Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements

 

1.6

Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel

 

1.7

Verhalten im Sinne von berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards

 

2.

Lehrlingsausbildung

 

2.1

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

 

2.2

Kenntnis von Inhalt und Ziel der Ausbildung

 

2.3

Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

 

3.

Fachübergreifende Ausbildung:
In der Art der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

 

3.1

Methodenkompetenz, z.B.: Lösungsstrategien entwickeln; Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren; Entscheidungen treffen etc.

 

3.2

Soziale Kompetenz, z.B.: in Teams arbeiten; Kritik fair üben; sachlich argumentieren; Rücksicht nehmen etc.

 

3.3

Personale Kompetenz, z.B.: Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein; Bereitschaft zur Weiterbildung; Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

 

3.4

Arbeitshaltungen, z.B.: Sorgfalt; Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein; Pünktlichkeit; Einsatzbereitschaft; Service- und Kundenorientierung etc.

 

4.

Fachausbildung

 

4.1

Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

 

4.2

Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen

 

4.3

Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen von Metallen und Kunststoffen

 

4.4

Erstellen von Skizzen sowie Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen, Zeichnungen, Schaltplänen

 

4.5

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik

 

4.6

Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regeltechnik

 

4.7

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen

 

4.8

Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen

 

4.9

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen

 

4.10

Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe)

 

4.11

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (z.B. Karosserie, Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Bereifung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen

 

4.12

Mitarbeit bei der Blechbearbeitung und an Havariearbeiten, beim Korrosionsschutz und der Lackierung

 

4.13

Mitarbeit bei der Beseitigung von Korrosionsschäden

 

4.14

Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen)

 

4.15

Mitarbeit beim Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen sowie beim Auswuchten von Rädern

 

4.16

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme

 

4.17

Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme

 

4.18

Kenntnis der Betriebsstoffe (Kraftstoffe) und Hilfsstoffe (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit)

 

4.19

Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Hilfsstoffen (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit)

 

4.20

Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen Mess- und Prüfverfahren

 

4.21

Mitarbeit beim Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw.

 

4.22

Mitarbeit bei der Fehlerdiagnose mittels Diagnosecomputer

 

4.23

Mitarbeit bei der Fehlersuche und Fehlerbeurteilung

 

4.24

Durchführen von werterhaltenden Maßnahmen an Kraftfahrzeugen

 

4.25

Grundkenntnisse der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen

 

4.26

Grundkenntnisse der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software)

 

4.27

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

4.28

Anwenden englischer Fachausdrücke

 

   

(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:

Pos.

Hauptmodul Personenkraftwagentechnik

1.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

2.

Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik

3.

Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik

4.

Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen

5.

Kenntnis der Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus

6.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen

7.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe)

8.

Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen

9.

Beseitigen von Korrosionsschäden

10.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen)

11.

Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Personenkraftwagen sowie Auswuchten von Rädern

12.

Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung

13.

Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen

14.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel

15.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel

16.

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Personenkraftwagen

17.

Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Personenkraftwagen

18.

Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Personenkraftwagens

19.

Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw.

20.

Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden

21.

Suchen und Beurteilen von Fehlern

22.

Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten

23.

Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen

  

Pos.

Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik

1.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

2.

Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik

3.

Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik

4.

Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen

5.

Kenntnis der Nutzfahrzeugarten, ihres Aufbaus, Aufbauarten (z.B. Kipper, Sattelzug, Kran, Ladebordwand, Aggregate, Tankfahrzeug, Autobus) und Anhänger

6.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Aufbauten wie z.B. Ladebordwänden, Aggregaten

7.

Maschinelle zerspanende Bearbeitung von Bauteilen (z.B. Zylinderköpfe, Bremstrommeln)

8.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen

9.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kardanwelle, Achsantriebe, Radantriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe)

10.

Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen

11.

Beseitigen von Korrosionsschäden

12.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, kombinierte Bremsen, Zusatzbremsen)

13.

Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Nutzfahrzeugen sowie Auswuchten von Rädern

14.

Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung

15.

Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen

16.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel

17.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel

18.

Kenntnis der EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer

19.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an EC-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern

20.

Kenntnis der Lärmmessungen

21.

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Nutzfahrzeug

22.

Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Nutzfahrzeug

23.

Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges

24.

Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw.

25.

Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden

26.

Suchen und Beurteilen von Fehlern

27.

Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften

28.

Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten

29.

Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR)

  

Pos.

Hauptmodul Motorradtechnik

1.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

2.

Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik

3.

Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik

4.

Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen

5.

Kenntnis der Kraftradarten und ihres Aufbaus

6.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motorradmotoren sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen

7.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kettenantriebe, Kardanantriebe, Riementriebe, Kupplung, Getriebe)

8.

Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen

9.

Beseitigen von Korrosionsschäden

10.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Motorradrahmen, Radführung, Federung, Dämpfung, Bremsen)

11.

Überprüfen und Instandsetzen (z.B. Einspeichen, Zentrieren) von Reifen, Felgen und Schläuchen von Motorrädern sowie Auswuchten von Rädern

12.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel

13.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel

14.

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen eines Motorrades

15.

Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades

16.

Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren

17.

Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden

18.

Suchen und Beurteilen von Fehlern

19.

Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten

20.

Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen

  

(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden.

Pos.

Spezialmodul Systemelektronik

1.

Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik

2.

Kenntnis der elektronischen Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Navigationssysteme

3.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Diebstahlwarnanlage, Sitzheizung, Navigationssysteme

4.

Kenntnis der elektronischen Diebstahlschutzsysteme wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung

5.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an den elektronischen Diebstahlschutzsystemen wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung

6.

Kenntnis der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik

7.

Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik

8.

Kenntnis der elektronischen On-Board-, Motormanagement- und BUS-Systeme

9.

Auswerten und Beurteilen der Anzeigen der elektronischen On-Board- und Motormanagementsysteme sowie Durchführen von daraus resultierenden Reparaturen

10.

Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Geräten der Komfort- und Kommunikationselektronik

  

Pos.

Spezialmodul Hochvolt-Antriebe

1.

Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik

2.

Kenntnis des Aufbaus (Komponenten) und der Funktionsweise von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben

3.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie der dafür benötigten Aggregate sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen

4.

Kenntnis der technischen Zusammenhänge, Abläufe, Wirkungsweisen und Einsatzmöglichkeiten von Energiespeichermöglichkeiten für alternative Antriebe

5.

Diagnostizieren von Fehlern an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen mittels computergestützter Diagnosemethoden

6.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen

7.

Kenntnis der Sicherheitskonzepte von Hochvolt-eigensicheren Fahrzeugen wie Trennung der Spannungsnetze, farbliche Kennzeichnung der Hochvolt-Kabel, Kennzeichnung der Hochvolt-Komponenten und –bauteile sowie der Hochvolt-Batterie und des Service-Steckers (Service Disconnect)

8.

Kenntnis des Umgangs mit Hochvolt-Komponenten an Kraftfahrzeugen nach SoP (Start of Production) wie Spannungsfreischalten des Kraftfahrzeuges, Feststellen der Spanungsfreiheit, Sichern gegen Widerstand

9.

Diagnostizieren von Fehlern an Hochvolt-Komponenten mittels computergestützter Diagnosemethoden

10.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hochvolt-Komponenten unter Anwendung der Sicherheitskonzepte

11.

Kenntnis der einschlägigen Normen sowie der berufsspezifischen technischen und rechtlichen Bestimmungen

12.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften

  

(4) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, jeweils in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Betriebsmittel, Serviceorientierung, Messtechnik, Steuertechnik,

Auspuffanlage, Prüfarbeit, Ausbauarbeit, Montagearbeit,

Instandsetzungsarbeit, Hardware, Klimatisierungsanlage,

Sicherheitsstandard, Umweltschutzstandard

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020

Gesetzesnummer

20006084

Dokumentnummer

NOR40224160

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