Delegation
§ 3
In Schema C Z 1 des ImmoInvFG sind unter der Wortfolge „(gegebenenfalls) Angaben über Unternehmen, an die delegiert wurde“ folgende Informationen zu verstehen:
- 1. Name und Sitz der Unternehmen, an die die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien Tätigkeiten delegiert hat;
- 2. Angaben über Tätigkeitsfelder, die an die von Z 1 umfassten Unternehmen delegiert wurden. Hierbei ist insbesondere auf die Vermögensverwaltung von Vermögensbestandteilen gemäß § 32 ImmoInvFG, sowie auf die Vermögensverwaltung von Immobilien einzugehen.
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