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§ 8 Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.7.2008

§ 8

Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form.

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