§ 8
Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 8
Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form.
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