Antrag auf Zulassung
§ 5
(1) Die Zulassung nach § 3 Abs. 3 ist durch den Erstattungswerber für jede seiner Produktionsstätten, in der anerkannte Erzeugnisse nach § 3 Abs. 3 hergestellt werden sollen, schriftlich mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts zu beantragen.
(2) Sie ist durch die AMA, unter gleichzeitiger Angabe einer Herstellernummer, durch Bescheid zu erteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)