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§ 5 Dienstausweise – VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2008

Inhalt

§ 5

Die Dienstausweise sind beidseitig bedruckte Kunststoffkarten in der Größe 5,4 cm x 8,5 cm, die auf der Vorderseite die Merkmale eines Dienstabzeichens tragen.

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