Dauer der Haltbarkeit
§ 27.
Die Fachinformation hat Angaben über die Dauer der Haltbarkeit zu enthalten. Das sind Aussagen über
- 1. die Dauer der Haltbarkeit in der Handelspackung,
- 2. die Dauer der Haltbarkeit nach dem Gebrauchsfertigmachen des Erzeugnisses gemäß den Hinweisen, und
- 3. sofern dies erforderlich ist, die Dauer der Haltbarkeit nach dem Anbruch des Behältnisses.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20005828
Dokumentnummer
NOR40098767
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