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Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung
Kurztitel
Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
08.05.2008
Langtitel
Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird
StF: BGBl. I Nr. 64/2008 (NR: GP XXIII RV 465 AB 506 S. 56 . BR: AB 7921 S. 755 .)
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