Artikel 1
Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke
- a) zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,
- b) zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.
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