ARTIKEL 4
Artikel 4
Dieses Protokoll ist in Peking an diesem fünften September zweitausendfünf in zweifacher Ausfertigung in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache erstellt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
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