Militärflugplatz Wr. Neustadt/West
§ 3.
(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten
- 1. eine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg | 3,00 € |
bis 1 500 kg | 6,32 € |
über 1 500 kg | 10,53 € |
- 2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 7,24 € und
- 3. eine Parkgebühr von 7,24 € pro Tag.
(2) Für Segelflugzeuge ist § 2 Abs. 2 anzuwenden.
(3) Die Parkgebühr fällt jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.
Schlagworte
Flugleitungsanfluggebühr, Flugleitungsabfluggebühr
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Gesetzesnummer
20005771
Dokumentnummer
NOR40097598
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