Artikel 1
Gz.: Ku 623.00 Nr. /2006
(Bitte bei Antwort angeben)
Verbalnote |
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die 8. Tagung der deutsch-österreichischen Expertenkommission für berufliche Bildung vom 17. bis 19. September 1998 und in Ausführung des Abkommens vom 27. November 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen folgende Vereinbarung vorzuschlagen:
Die Anlage zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgeführte Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse ergänzt.
Falls sich die Regierung der Republik Österreich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Österreich zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am ersten Tag des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, dass die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung.
An das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
1014 Wien
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Regierung der Republik Österreich erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.
Wien, den 14. 11. 2006
Seiner Exzellenz Herrn Dr. Gerhard Westdickenberg Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Metternichgasse 3 1030 Wien | 30. August 2007 GZ: BMeiA-DE.3.13.0510006- III.512007 |
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 14. November 2006, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
„Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die 8. Tagung der deutsch-österreichischen Expertenkommission für berufliche Bildung vom 17. bis 19. September 1998 und in Ausführung des Abkommens vom 27. November 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen folgende Vereinbarung vorzuschlagen:
Die Anlage zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgeführte Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse ergänzt. Falls sich die Regierung der Republik Österreich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Österreich zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am ersten Tag des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, dass die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag des Einganges der letzten Mitteilung.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Regierung der Republik Österreich erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass meine Regierung mit dem in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist und dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung auch in Österreich erfüllt sind.
Ihre Note und diese Antwortnote samt der beiliegenden Alternatfassung der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse bilden somit eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die am ersten Tag des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels erfüllt sind.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Beilage
Anlage
Bezeichnung des deutschen Prüfungszeugnisses | Bezeichnung des österreichischen Zeugnisses | |
Zeugnis über das Bestehen der Prüfung zum anerkannten Abschluss | Jahres- und Abschlusszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis über das Bestehen der Werkmeisterschulen für Berufstätige für | |
1. | Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie | Technische Chemie und Umwelttechnik |
2. | Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik | Elektrotechnik |
3. | Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk | Kunststofftechnik |
4. | Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Papiererzeugung | Papierindustrie |
5. | Geprüfter Polier | Bauwesen |
Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005
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