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Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.2.2008

§ 0

Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

Kurztitel

Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 15/2008

Inkrafttretensdatum

07.02.2008

Langtitel

Schlussdokument der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger bis Ende 2008

StF: BGBl. III Nr. 15/2008 (NR: GP XXIII RV 199 VV S. 38. BR: AB 7795 S. 750.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teilnehmerregierungen am 5. Dezember 2005 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger1 für einen Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis Ende 2008, in sinngemäßer Anwendung der Absätze IV.2 lit. a und IV.2 lit. c der Erklärung annimmt.

Die Annahme der Verlängerung wurde am 9. Jänner 2008 dem Generaldirektor der ESA notifiziert.

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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1994, zuletzt geändert in BGBl. III Nr. 70/2001.

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