6. Abschnitt
Deponietechnik Standsicherheit
§ 25.
Durch geotechnische Untersuchungen und Berechnungen ist nachzuweisen, dass der Deponiekörper und sein Untergrund langfristig stabil bleiben und keine unzulässigen Verformungen auftreten, die insbesondere Deponiebasisdichtungs-, Basisentwässerungs- oder Entgasungssysteme von Inertabfall-, Baurestmassen-, Reststoff- oder Massenabfalldeponien beeinträchtigen. Dabei sind auch Gewicht und Eigenschaften der abzulagernden Abfälle und Zeit- und Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Anhang 3 Kapitel 1 ist anzuwenden.
Schlagworte
Deponiebasisdichtungssystem, Basisentwässerungssystem, Interabfalldeponie, Baurestmassendeponie, Reststoffdeponie, Zeiteinfluss
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20005653
Dokumentnummer
NOR40095297
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