Artikel 29 – Beratende Organisation und Beobachter bei der Konferenz der Vertragsparteien
Die Welt-Anti-Doping-Agentur wird als beratende Organisation zur Konferenz der Vertragsparteien eingeladen. Das Internationale Olympische Komitee, das Internationale Paralympische Komitee, der Europarat und der Zwischenstaatliche Ausschuss für Körpererziehung und Sport (CIGEPS) werden als Beobachter eingeladen. Die Konferenz der Vertragsparteien kann beschließen, weitere einschlägige Organisationen als Beobachter einzuladen.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Gesetzesnummer
20005490
Dokumentnummer
NOR40091293
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