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§ 6 Hochschul-Einstufungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Fachdidaktiken

§ 6

Die Fachdidaktiken beschäftigen sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie sollen zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen.

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