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Artikel 4 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.2007

Artikel 4

Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen

Die Archive der Organisation und alle Unterlagen jeder Art, die sich im Besitz der Organisation befinden oder dieser gehören, gleichwohl wo sie sich befinden oder in wessen Besitz sie stehen, sind unverletzlich.

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