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Artikel 23 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.2007

Artikel 23

Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

1. Dieses Protokoll liegt für alle Vertragsstaaten des Übereinkommens und alle Staaten, die eine Kooperations- oder Assoziationsvereinbarung mit der Organisation geschlossen haben, von 19. Dezember 2003 bis zum 19. Dezember 2004 zur Unterzeichnung auf.

2. Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) hinterlegt.

3. Dieses Protokoll steht allen Vertragsstaaten des Übereinkommens und den Staaten, die eine Kooperations- oder Assoziationsvereinbarung mit der Organisation geschlossen haben, zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt.

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