Anlage I
VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN AUFGRUND DES ARTIKELS 2 ABSCHNITT a ZIFFER iv DES PROTOKOLLS
- i) Herstellung von Zentrifugenrotorrohren oder Montage von GaszentrifugenZentrifugenrotorrohre sind dünnwandige Zylinder im Sinne des Absatzes 5.1.1 Buchstabe b in Anlage II.
- Gaszentrifugen sind Zentrifugen im Sinne der Vorbemerkung zu Absatz 5.1 in Anlage II.
- ii) Herstellung von Diffusionstrennwänden
- Diffusionstrennwände sind dünne, poröse Filter im Sinne des Absatzes 5.3.1 Buchstabe a in Anlage II.
- iii) Herstellung oder Montage von Lasersystemen
- Lasersysteme sind Systeme, die die in Absatz 5.7 in Anlage II beschriebenen Bauteile enthalten.
- iv) Herstellung oder Montage elektromagnetischer Isotopentrenner
- Elektromagnetische Isotopentrenner sind die in Absatz 5.9.1 in Anlage II aufgeführten Anlagen mit Ionenquellen im Sinne des Absatzes 5.9.1 Buchstabe a in Anlage II.
- v) Herstellung oder Montage von Kolonnen oder Extraktionsausrüstung
- Kolonnen oder Extraktionsausrüstung sind die in den Absätzen 5.6.1, 5.6.2, 5.6.3, 5.6.5, 5.6.6, 5.6.7 und 5.6.8 in Anlage II beschriebenen Geräte.
- vi) Herstellung von aerodynamischen Trenndüsen oder Wirbelröhren
- Aerodynamische Trenndüsen oder Wirbelröhren sind Trenndüsen oder Wirbelröhren im Sinne der Absätze 5.5.1 und 5.5.2 in Anlage II.
- vii) Herstellung oder Montage von Uranplasmaerzeugungssystemen
- Uranplasmaerzeugungssysteme sind Systeme zur Erzeugung von Uranplasma im Sinne des Absatzes 5.8.3 in Anlage II.
- viii) Herstellung von Zirkoniumrohren
- Zirkoniumrohre sind Rohre im Sinne des Absatzes 1.6 in Anlage II.
- ix) Herstellung oder Anreicherung von Schwerwasser oder Deuterium
- Schwerwasser oder Deuterium ist Deuterium bzw. Schwerwasser (Deuteriumoxid) und jede Deuteriumverbindung, in der das Deuterium-Wasserstoffatom-Verhältnis größer ist als 1 : 5000.
- x) Herstellung von nuklearreinem Graphit
- Nuklearreines Graphit ist Graphit mit einem Reinheitsgrad, der einem Boräquivalent von weniger als 5 ppm entspricht, und mit einer Dichte von über 1,50 g/cm3.
- xi) Herstellung von Brennelementbehältern
- Ein Brennelementbehälter ist ein Behälter für den Transport und/oder die Lagerung von abgebrannten Brennelementen, der chemischen, thermischen und radiologischen Schutz bietet und Zerfallswärme beim Be- und Entladen sowie bei der Beförderung und Lagerung zerstreut.
- xii) Herstellung von Regelstäben
- Regelstäbe sind Stäbe im Sinne des Absatzes 1.4 in Anlage II.
- xiii) Herstellung von kritikalitätssicheren Behältern
- Kritikalitätssichere Behälter sind Behälter im Sinne der Absätze 3.2 und 3.4 in Anlage II.
- xiv) Herstellung von Brennelement-Zerschneidern
- Brennelement-Zerschneider sind Geräte im Sinne des Absatzes 3.1 in Anlage II.
- xv) Bau von heißen Zellen
- Heiße Zellen sind einzelne Zellen oder verbundene Zellen mit einem Volumen von insgesamt mindestens 6 m3 und mit einer Abschirmung, die mindestens einer 0,5 m dicken Betonschicht mit einer Dichte von mindestens 3,2 g/cm3 entspricht, ausgestattet mit Geräten für ferngesteuerte Operationen.
Schlagworte
Beladen
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2024
Gesetzesnummer
20005374
Dokumentnummer
NOR40088622
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