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§ 13 ODV 2007

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.8.2007

Kleine und mittlere Unternehmen

§ 13

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat insbesondere durch Stärkung von Unterstützungsnetzen und ‑strukturen dazu beizutragen, dass sie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen dazu anregen, bereits in der Phase der Produktentwicklung einen umweltverträglichen Ansatz zu wählen und sich den künftigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzupassen.

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