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Anhang 4 MPBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2007

Anhang 4

Eignung für messtechnische Kontrollen

Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:

  1. 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
  1. a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
  2. b) laufende Fort- und Weiterbildung
  3. c) Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  1. 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
  2. 3. Zuverlässigkeit
  3. 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Schlagworte

Fortbildung, Messmittel

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2017

Gesetzesnummer

20005279

Dokumentnummer

NOR40088844

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