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§ 8 VERA-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2014

§ 8

Der Vermögens- und Erfolgsausweis gemäß der Anlage B1 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber zwei Monate nach dem Meldestichtag zu übermitteln.

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