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Artikel 4 – Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des gemeinsamen Teils Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2006

KAPITEL II

Phase II

Artikel 4 – Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des gemeinsamen Teils

Gegenstand dieses Kapitels ist die Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden Arbeiten der Phase II, die bereits am 1. April 2003 begonnen hat, sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils zwischen Innsbruck und Franzensfeste. Diese Phase soll innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.

Die oben genannten Arbeiten beinhalten insbesondere:

  1. a) die Erstellung des Einreichprojekts;
  2. b) das Erlangen aller Genehmigungen einschließlich jener zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in beiden Staaten;
  3. c) die Ausführung weiterführender Erkundungsarbeiten;
  4. d) die Vorlage eines Finanzierungskonzepts für den gemeinsamen Teil, einschließlich der Modalitäten zur Konzession;
  5. e) vorbereitende Maßnahmen für die Bauarbeiten;
  6. f) darüber hinaus die Durchführung ergänzender Studien und die Festlegung von Erkundungen, Bauwerken und zusätzlicher Anlagen, wenn die ursprünglich geplanten Anlagen sich als unzulänglich und inadäquat erweisen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

20005150

Dokumentnummer

NOR40085288

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