KAPITEL II
Phase II
Artikel 4 – Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des gemeinsamen Teils
Gegenstand dieses Kapitels ist die Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden Arbeiten der Phase II, die bereits am 1. April 2003 begonnen hat, sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils zwischen Innsbruck und Franzensfeste. Diese Phase soll innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Die oben genannten Arbeiten beinhalten insbesondere:
- a) die Erstellung des Einreichprojekts;
- b) das Erlangen aller Genehmigungen einschließlich jener zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in beiden Staaten;
- c) die Ausführung weiterführender Erkundungsarbeiten;
- d) die Vorlage eines Finanzierungskonzepts für den gemeinsamen Teil, einschließlich der Modalitäten zur Konzession;
- e) vorbereitende Maßnahmen für die Bauarbeiten;
- f) darüber hinaus die Durchführung ergänzender Studien und die Festlegung von Erkundungen, Bauwerken und zusätzlicher Anlagen, wenn die ursprünglich geplanten Anlagen sich als unzulänglich und inadäquat erweisen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019
Gesetzesnummer
20005150
Dokumentnummer
NOR40085288
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