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Artikel 11 – Inkrafttreten Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2006

Artikel 11 – Inkrafttreten

Beide Vertragsparteien benachrichtigen sich gegenseitig über den Abschluss der verfassungsrechtlichen Verfahren, die für das Inkrafttreten des gegenständlichen Abkommens vorgesehen sind. Das gegenständliche Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Folgemonats ab dem Tag des Erhalts der zweiten Benachrichtigung in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu von ihren jeweiligen Regierungen gehörig bevollmächtigten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN ZU Wien, am 30. April 2004, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Schlagworte

In-Kraft-Treten

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

20005150

Dokumentnummer

NOR40085295

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