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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 255/1983
Inkrafttretensdatum
14.03.1983
Langtitel
DREIZEHNTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 255/1983 (NR: GP XV RV 1145 AB 1372 S. 142 . BR: AB 2646 S. 431 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14.März 1983 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen *1) (im folgendem als „die Deklaration" bzw. als „das Allgemeine Abkommen" bezeichnet),
In Anwendung der Ziffer 6 der Deklaration,
Kommen überein wie folgt:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 233/1960
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