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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.4.1981

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 226/1981

Inkrafttretensdatum

06.04.1981

Langtitel

(Übersetzung)

Protokoll über den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

StF: BGBl. Nr. 226/1981 (NR: GP XV RV 439 AB 573 S. 62 . BR: AB 2286 S. 406 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. April 1981 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Republik der Philippinen (im folgenden als „die Philippinen“) bezeichnet,

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Abkommen,

Sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

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