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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 226/1981
Inkrafttretensdatum
06.04.1981
Langtitel
(Übersetzung)
Protokoll über den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 226/1981 (NR: GP XV RV 439 AB 573 S. 62 . BR: AB 2286 S. 406 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. April 1981 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Republik der Philippinen (im folgenden als „die Philippinen“) bezeichnet,
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Abkommen,
Sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
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