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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.11.1980

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 40/1981

Inkrafttretensdatum

25.11.1980

Langtitel

(Übersetzung)

ZWÖLFTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 40/1981 (NR: GP XV RV 319 AB 447 S. 45 . BR: AB 2200 S. 401 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 1980 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

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